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Rechtsanwälte Emmerich, Silke Turk, Fachanwältin f. Familienrecht
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Fachanwältin für Familienrecht Silke Turk Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht
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Scheidung Online

Eine Online-Scheidung im eigentlichen Sinne gibt es nicht: Es ist immer ein Gerichtsverfahren notwendig.

Allerdings ist es möglich, die für die Ehescheidung notwendigen Angaben online zu übermitteln und ohne Termin in der Kanzlei schnell und einfach geschieden zu werden.

 

Voraussetzung/Ablauf

 

Voraussetzung für eine Online-Scheidung ist zunächst, dass Sie bereits seit einem Jahr von Ihrem Partner getrennt leben. Zwar gibt es auch sogenannte Härtfeallscheidungen, jedoch erfordern diese in der Regel ein persönliches Gespräch.

 

Weitere Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Partner sich  über die wesentlichen Dinge wie Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat sowie insbesondere Vermögensauseinandersetzung bzw. Zugewinnausgleich einig sind. Sind diese Dinge noch nicht geklärt bzw bestehen insoweit sogar Streitpunkte, ist eine persönliche Beratung unbedingt angezeigt, um so letztlich auch Kosten sparen zu können. Eine Online-Scheidung eignet sich sich in diesen Fällen nicht.

 

Wenn Sie hingegen bereits seit einem Jahr getrennt leben und zwischen Ihnen keine Streitpunkte bestehen, ist eine Online-Scheidung eine Möglichkeit, schnell und einfach geschieden zu werden. In diesem Fall senden Sie bitte eine kurze Mail, so dass wir Ihnen  den Fragebogen mit weiteren Informationen zusenden können. Nach Eingang des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens wird umgehend ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht. Das Gericht wird dann - im Regelfall nach Einholung der Auskünfte zu Ihren Rentenanwartschaften -  einen kurzen Anhörungstermin bestimmen, zu dem Sie und Ihr Ehegatte erscheinen müssen.

 

Kostenersparnis/Kosten einer Online-Scheidung

 

Hervorzuheben ist, dass die Kosten einer Onlline-Scheidung nicht in jedem Fall günstiger sind. Der Grund liegt darin, dass die Kosten einer Scheidung gesetzlich vorgegeben sind. Sie richten sich immer nach dem Streitwert, der im Falle der Scheidung nach dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten bestimmt und letztlich vom Gericht festgesetzt wird. Der Anwalt kann nach vorheriger Vereinbarung zwar höhere Kosten in Rechnung stellen, nicht jedoch geringere als die gesetzlich vorgegebenen Mindestgebühren. Da ich im Falle einer reinen Scheidung immer nur die gesetzlichen Mindestgebühren in Rechnung stelle, ist eine Online-Scheidung also nicht mit geringeren Kosten verbunden.

 

Geringere Kosten durch Einvernehmen

 

Jedoch lassen sich die Kosten einer Scheidung gering halten, wenn nur ein Anwalt eingeschaltet wird. So sieht das Gesetz zwar vor, dass ein Scheidungsantrag nur durch einen Anwalt eingereicht werden kann, allerdings ist eine anwaltliche Vertretung des anderen Ehegatten nicht vorgeschrieben. Wenn Sie sich nun mit Ihrem Partner einig sind, bietet es sich an, eine (schriftliche) Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass Sie sich sämtliche Scheidungskostenten unabhängig davon teilen, wer mich beauftragt.

 

 

 

 

 

 

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