Rufen Sie einfach an unter 

 

+49 2822 70001 oder 70002

 Fax: 02822-45740

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Hier finden Sie uns

Rechtsanwältin Silke Turk
Oelstr. 6
46446 Emmerich am Rhein

 

Kontakt

Bürozeiten

Mo, Di, Do : 8.30 -13.00 und 14.30 bis 17.30 Uhr

Mi :    8.30 - 13.00 Uhr

Fr :     8.30  - 13.00 Uhr

 

Termine auch außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung möglich. Zudem sind wir häufig auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.

Sollten Sie uns nicht erreichen, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht, wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

 

 

Rechtsanwälte Emmerich: Fachanwältin für Familienrecht Silke Turk
Rechtsanwälte Emmerich: Fachanwältin für Familienrecht Silke Turk
Fachanwältin für Familienrecht Silke Turk Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht
Fachanwältin für Familienrecht Silke TurkKanzlei für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht  

Grundlagen der Anwaltsvergütung im Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht, allgemeinen Vertragsrecht etc.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Staatliche Unterstützung -Kostenübernahme

Wenn Sie über keine ausreichenden Einkünfte oder Vermögen verfügen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder - im Falle eines gerichtlichen Verfahrens - Verfahrenskosten- /Prozesskostenhilfe zu erhalten. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und informiere Sie regelmäßig auch im Vorfeld meiner Tätigkeit, ob dies für Sie in Betracht kommt.

Sie haben zu den Kosten noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 2822 70001 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwältin Silke Turk